Aktuelles aus der Rechtsprechung

Nachfolgend finden aktuelle Informationen und Urteile aus den Bereichen Mietrecht, Grundstücksrecht und WEG-Recht.

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser 

22.11.2017

Nachbarrecht: Schulsport ist wichtig für die Entwicklung der Jugend

Wird ein Sportgelände, das über Jahre hinweg brach lag, für den Schulsport wieder hergerichtet und in Betrieb genommen, so kann sich ein Anwohner nicht mit der Begründung gegen die Nutzung der Sportflächen wehren, die Lärmbelästigungen "durch die Tore und die Ballfangzäune" seien unzumutbar. Die Privilegierung des Schulsports sei gerechtfertigt, weil der Sportunterricht wegen seiner "positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Schüler, die Entwicklung ihrer sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Einübung sozialen Verhaltens" ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrages ist. Außerdem seien weder die frühen Morgenstunden noch die Abendstunden oder die Wochenenden betroffen. (VwG Neustadt an der Weinstraße, 5 K 60/17)

06.05.2016

Auslegung einer Abrechnungsklausel in einem Mietvertrag

Mieter müssen auch verspätete Heizkostenabrechnungen zahlen. Auch wenn der Eigentümer die Abrechnung erst Monate nach der im Mietvertrag festgelegten Frist vorlegt, müssen die Forderungen beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20. Januar 2016.

06.05.2016

Steuerberater haftet für Grunderwerbsteuer

Fällt aufgrund einer falschen steuerlichen Beratung eine Grunderwerbsteuer an, kann das zum Schadensersatz des Steuerberaters führen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) trifft dies auf Fälle zu, in denen der Berater vom Mandanten klar gewünschte und steuergünstige Alternativen nicht in Betracht zieht oder sogar übersieht. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des BGH vom 18. Februar 2016 hervor.

06.05.2016

Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen sowie Kautionen

Die Forderungen des Vermieters/Pächters gegen den Mieter/Pächter auf Entrichtung des Miet- beziehungsweise Pachtzinses sind Geldforderungen und unterliegen somit der Pfändung. Das dem Vermieter/Verpächter gesetzlich zustehende Vermieter/Verpächterpfandrecht wird als Nebenrecht von der Pfändung mit erfasst. Nicht von der Pfändung der Ansprüche aus Vermietung und Verpachtung erfasst werden die über den Miet- oder Pachtzins hinaus gesondert ausgewiesenen Bewirtschaftungskosten wie etwa für Heizkosten, Grundsteuer, Wasser oder Hausversicherung.

20.04.2016

Mietrecht: Vermieter muss keinen "Kampfhund" in einer seiner Wohnungen dulden

Kommen Mieter der Aufforderung ihres Vermieters nicht nach, ihren Kampfhund abzugeben, andernfalls ihnen gekündigt werde, so haben sie damit das Recht verwirkt, weiter in dem Haus leben zu dürfen. Dies allerdings nur dann, wenn der Vermieter zuvor (wie hier geschehen) eine Abmahnung ausgesprochen hatte. (AmG Berlin-Spandau, 3b C 956/01)

20.04.2016

Mietkaution: Der Vermieter muss das Mietergeld unbedingt "getrennt" aufbewahren

Vermietern ist es nicht erlaubt, die Kautionen seiner Mieter auf einem "normalen" Sparbuch anzulegen, weil es dort nicht vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger der Vermieter geschützt ist, etwa im Falle einer Insolvenz. Es muss sich um ein "getrennt vom Vermögen des Vermieters" eingerichtetes Mietkautionskonto handeln, "das nach außen als treuhänderisch verwaltetes Vermögen zu erkennen ist". Das Mietverhältnis endet auch nur dann, wenn der Vermieter seine Pflicht, die Mietkaution - fehlende Mängel vorausgesetzt - an seinen vormaligen Mieter zurück zu zahlen, erfüllt hat. (BGH, VIII ZR 324/14)

20.04.2016

Eigentumswohnung: Nicht im Grundbuch anderer Mitbewohner im Haus 'rumschnüffeln...

Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage haben nicht das Recht, das Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers im Areal einzusehen. Sollten Rückstände beim "Wohngeld" bestehen, dann darf der Verwalter das Grundbuch einsehen und den Eigentümern die für einen Beschluss zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlichen Informationen weitergeben. (OLG Hamm, 15 W 210/14)

20.04.2016

Schönheitsreparaturen: Der Mieter muss beim Auszug die Einbaumöbel nicht streichen

Mietern würde ein "Übermaß zum nicht dem Schönheitsreparaturkatalog" der zweiten Berechnungsverordnung gehörenden Arbeiten (Absatz 4 Satz 3) auferlegt, wenn sie nach ihrem Auszug aus der Wohnung auch verpflichtet wären, die mitvermieteten Einbaumöbel zu streichen. So entschieden vom Landgericht Berlin. (Hier sollten die Mieter 1.880 € für diesen - vom Mieter schließlich getragenen - Anstrich bezahlen - ohne Erfolg.) (LG Berlin, 67 S 359/15)

20.04.2016

Preisspiegel Wohnimmobilien NRW

"Wohneigentum in NRW verteuert sich um 5 %, Mieten an Rhein und Ruhr steigen leicht" - das war die Kernaussage auf der Pressekonferenz des IVD West zur Vorstellung des Preisspiegels in Köln. Die Stellvertretenden Vorsitzenden Julia Braschoß und Axel Quester sowie Vorstandsmitglied Peter Wallisch konnten berichten, dass der Markt für Wohnimmobilien in NRW im sechsten Jahr in Folge von durchschnittlichen Wertsteigerungen gekennzeichnet ist. Die Mietpreise sind vielerorts leicht gestiegen. Die Verkaufspreise von Wohnungen und Häusern steigen um 4 bis 6 Prozent – vor allem in den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr. Die Nachfrage nach Immobilien bleibt in Zeiten niedrigster Zinsen groß. Für das laufende Jahr ist mit einer leichten Abschwächung des Booms zu rechnen – aber nicht mit fallenden Preisen.

22.03.2016

Betriebskosten: Rechnet Vermieter Heizkosten "verspätet" ab, darf er trotzdem Geld nachfordern

Sieht ein (hier aus dem Jahr 1980 stammender) Mietvertrag vor, dass der Vermieter die Heiz-kosten jeweils bis Ende Juni für die vorangegangene Periode (die hier am 30. April endete) abzurechnen habe, so bedeutet das nicht, dass er bei einer verspäteten Zustellung keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung habe. Der Bundesgerichtshof verwies auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Mietbeginns und argumentierte damit, dass die - zwei Monate nach Schluss der Heizperiode endende - Frist für die Abrechnung keine "Ausschlussfrist" sei. Diese Auslegung entspreche "dem Verständnis redlicher und verständiger, die Interessen von Mietern und Vermietern berücksichtigender Vertragspartner". (BGH, VIII ZR 152/15)

22.03.2016

Mietminderung: Nicht jeder Heizungsausfall führt direkt zur "Ersparnis"

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass nicht jeder Heizungsausfall zu einer Mietminderung führen muss. Nur wenn die Heizung mehrere Tage ausfalle, stelle das einen Nachteil dar, mit dem der Mieter bei Mietvertragsbeginn nicht habe rechnen müssen und der deshalb zu einer Mietminderung führe. Das Gericht sah dafür - je nach Witterung - zwei bis drei Tage als einen Zeitraum an, von dem an ein Heizungsausfall nicht mehr hingenommen werden müsse. Es komme ferner nicht darauf an, ob den Vermieter ein Verschulden trifft. Die Miete kann wegen eines länger andauernden Heizungsausfalls auch dann gemindert werden, wenn der Energieversorger am Heizungsausfall Schuld hat. Die Höhe der Minderungsquote hängt davon ab, wie stark die Kälte den Mietgebrauch beeinträchtigt. Ist die Wohnung unbewohnbar und müssen die Mieter wegen der Kälte ausziehen, so sei die Miete während dieser Zeit grundsätzlich um 100 Prozent zu mindern. Stellt der Vermieter notdürftig tragbare Heizgeräte auf, die einen Aufenthalt in der Wohnung noch erträglich machen, so ist ein Minderungssatz von immer noch 70 Prozent angemessen. (LG Berlin, 61 S 37/02)

22.03.2016

Streupflicht: Pflicht auch dann, wenn die Kommune "nebenan schon reinigt"...

Die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, seinen Bürgersteig zu reinigen, zu räumen und wintertags zu bestreuen, ist nicht deshalb unzumutbar, weil die Gemeinde ohnehin Gehwegflächen in der Nähe reinigen müsse. Die Verpflichtung dient "der schnellen und effektiven Herstellung verkehrssicherer Zustände auf dem Gehweg insbesondere bei Unwettern, Laub- und Schneefall sowie Eisglätte. Denn der (fiktive) Straßenanlieger ist auch in der Situation in aller Regel "sachnäher" als die Gemeinde. Da diese Gemeinde oft innerhalb der gebotenen kurzen Zeit nicht der eigentlich ihr obliegenden Pflicht nachkommen kann, ist es notwendig, diese Aufgabe den Straßenanliegern zu übertragen. Dies gilt auch, das ist die Besonderheit des Falles, wenn das Grundstück von der Straße durch eine etwa 10 Meter breite unbebaute Fläche getrennt ist, die der Gemeinde gehört. (VGH Baden-Württemberg, 5 S 2108/14)
Seite(n):    1 2 3 4