Aktuelles aus der Rechtsprechung
Nachfolgend finden aktuelle Informationen und Urteile aus den Bereichen Mietrecht, Grundstücksrecht und WEG-Recht.
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser
09.07.2015
Mietrecht: Auch in der Insolvenz kann der Vertrag aufgelöst werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter im Falle eines Mangels an der Wohnung die Miete (zum Teil) nur so lange einbehalten darf, wie diese Mietminderung ihren Zweck erfüllt. Bleibt der Vermieter „unbeeindruckt“ und behebt er den Mangel nicht, so muss der Mieter zu anderen Mitteln greifen – jedenfalls darf er die Miete nicht "unendlich lange" kürzen. In dem Fall ging es um einen Mieter, über dessen Vermögen das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden war. Einen Monat später hatte die Treuhänderin jedoch die Freigabe des Mietverhältnisses erklärt. Vor dem BGH ging es darum, ob der Vermieter dem Mieter nun kündigen und die Kündigung auf Mietrückstände stützen dürfe, die vor dem Insolvenzverfahren entstanden waren. Das Gericht entschied, dass die Kündigungssperre (die für Mieter in der privaten Insolvenz gilt) durch die Freigabeerklärung entfallen sei. Denn diese bewirke, dass das Mietverhältnis in die Verfügungsbefugnis der Parteien zurückfalle. Sie diene nur dem Schutz der Insolvenzmasse und nicht dem persönlichen Schutz des Schuldners, der sich im Zahlungsverzug befinde. (BGH, VIII ZR 19/14)09.07.2015
Mietpreisbremse in 22 NRW-Kommunen
Die Einführung der Mietpreisbremse in NRW erfolgt in dieses Bereichen: Im Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen; Im Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf; Im Regierungsbezirk Münster: Münster, Bocholt; Im Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld, Paderborn23.06.2015
BGH: Angemessenes Verhältnis: Mieter muss auch bei Schimmel zahlen
Wenn die Wohnung mit Schimmelpilz befallen ist, dürfen Mieter ihren Vermieter zwar unter Druck setzen und Miete einbehalten. Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie über einen unbefristeten Zeitraum hinweg gar nichts mehr zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 17. Juni 2015.23.06.2015
BGH: Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter
Mieter müssen den Einbau von Rauchwarnmeldern durch ihren Vermieter selbst dann dulden, wenn sie schon eigene Geräte eingebaut haben. Immobilienbesitzer seien zu einem Einbau gesetzlich verpflichtet, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Urteilen vom 17. Juni 2015.10.06.2015
Mietrecht: Im "hohen Alter" darf eine Mieterin einen Zusatzschlüssel für den Pflegedienst verlangen
Vermieter dürfen einer Mieterin "in hohem Alter" keinen zweiten Schlüssel zu ihrer Wohnung verweigern, der für den Pflegedienst beziehungsweise für ihren Sohn vorgesehen ist. Bedingung ist allerdings, dass sie die Kosten dafür trägt (was im hier entschiedenen Fall allerdings von vornherein nicht streitig war). Der Vermieter, der sofort nach Erhebung der Klage zustimmte, wollte deswegen die entstandenen Gerichtskosten nicht tragen - musste er aber. (AmG Gelsenkirchen, 210 C 147/13)10.06.2015
Grundstücksrecht: Gemeinsame Entwässerungsleitungen gemeinsam warten - je geteilt "durch 3"
Verfügen (hier: 3) Eigentümer von Grundstücken über ein einheitliches, "die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes" Entwässerungssystem, so bilden sie eine "Rechtsgemeinschaft". Das bedeutet: Kommt es zu einer Verstopfung, die saniert werden muss, so sind alle Eigentümer der Gemeinschaft verpflichtet, die dadurch anfallenden Kosten gemeinschaftlich zu tragen. Dies sowohl unabhängig davon, ob für diesen Fall zuvor eine Vereinbarung getroffen worden war noch, auf welchem Grundstück welches Rohrstück verläuft und in welchem Teil die Verstopfung eingetreten ist. (OLG Hamm, 5 U 100/12)10.06.2015
Mietrecht: Unbefugt einen Keller okkupieren, kann nach hinten losgehen
Nutzt ein Mieter einen Keller, der ihm vom Vermieter nicht zugewiesen wurde, so darf der Vermieter - ist ihm nicht bekannt, wer dahinter steckt - den Keller aufbrechen und den Inhalt (hier Haushaltsgegenstände) entsorgen. Ihn trifft insoweit keine "Obhutspflicht" an den Gegenständen. (AmG Berlin-Mitte, 9 C 303/13)10.06.2015
Wohnungskündigung: Wer meint, in "seiner" Wohnung "Tun und Lassen" zu können, was er will...
Ist eine Mieterin der Meinung, in ihrer Mietwohnung "Tun und Lassen" zu können, was sie wolle, geht sie damit aber den Mitmietern erheblich auf die Nerven, so muss sie mit einer fristlosen Kündigung durch ihren Vermieter rechnen. (Hier traf eine Mutter, die mit ihrer Tochter die übrige Wohngemeinschaft "terrorisierte", indem sie - vielleicht mit Ohrstöpseln ausgestattet - überlaute Musik und Geschrei für "normales Mieterverhalten" hinstellte, schließlich bezahle sie Miete für die Räume. Vor Gericht kam sie damit aber nicht durch: Es gebe kein "Recht auf Rücksichtslosigkeit".) (AmG Siegburg, 123 C 109/12)20.05.2015
Mietrecht: Ein Teil der Kaution darf für Betriebskosten-Nachzahlung einbehalten werden
Ist ein Mieter ausgezogen und ergibt sich aus der Abschlussrechnung der Nebenkosten ein Minus für den Vermieter, so darf der das mit Geld aus der Mietkaution ausgleichen, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt hatte. Dabei sei zu beachten, so das Amtsgericht Gießen, dass der Sicherheitsbetrag maximal bis zum Ende der Abrechnungsfrist zurückbehalten werden darf. (AmG Gießen, 48 C 352/11)20.05.2015
Bestellerprinzip und Altverträge
Obwohl die entsprechenden Regelungen noch keine Gültigkeit haben, gilt es jetzt schon, sich mit den Folgen des Gesetzes für den Berufsalltag des Maklers auseinanderzusetzen. Eine häufig gestellte Frage lässt sich dabei leicht und eindeutig beantworten: Was ist mit Mietwohnungen, die vor dem 1. Juni 2015 angeboten wurden, wer muss die Provision übernehmen? Hier ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags mit dem Mieter maßgeblich. Wenn also ein Mietinteressent noch im Mai das Exposee bekommt und besichtigt, den Mietvertrag aber erst im Juni unterschreibt, ist er dennoch voll provisionspflichtig.20.05.2015
Wohnungskündigung: Monatelang keine Miete gezahlt, muss nicht unbedingt "verziehen" werden
Hat ein Mieter mehrere Monate lang keine Miete überwiesen und führt er das auf seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zurück, bleibt er aber nach seiner Gesundung immer noch Mieten schuldig, so kann ihm der Vermieter fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Überweist nun der Mieter die aufgelaufenen Mietbeträge, so hat er damit den fristlosen Auszug aus der Wohnung vermieden; die ordentliche (fristgerechte) Kündigung braucht vom Vermieter aber nicht mehr zurückgenommen zu werden. (LG Berlin, 67 S 290/14)31.03.2015